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   BVerwG, 24.03.1993 - 4 B 44.93   

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https://dejure.org/1993,13223
BVerwG, 24.03.1993 - 4 B 44.93 (https://dejure.org/1993,13223)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 4 B 44.93 (https://dejure.org/1993,13223)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 4 B 44.93 (https://dejure.org/1993,13223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer Garagenanlage in einem allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 7 A 1155/99

    Betrieb einer gewerblichen Großgarage im allgemeinen Wohngebiet)

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. März 1993 - 4 B 44.93 -, Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 5, Sofern die Stellplatzanlage lediglich den durch die zugelassenen Nutzungen im jeweiligen Gebiet verursachten Bedarf deckt, ist die Zuordnung der einzelnen Stellplätze zu diesem Nutzungszweck für deren rechtliche Qualifizierung nach dem Willen des Gesetzgebers maßgeblich und überlagert den gewerblichen Aspekt der Anlage.

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. März 1993 - 4 B 44.93 -, a.a.O.

  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Dies ergibt sich daraus, dass die Art der Rechtsbeziehung zwischen dem Eigentümer der Garagenanlage und ihren Nutzern für die Frage der Zulässigkeit nach § 12 Abs. 2 BauNVO ohne Belang ist (vgl. BVerwG B. v. 24.3.1993 - 4 B 44.93 - juris Rn. 4; OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 10).
  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.625

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch

    Dies ergibt sich daraus, dass die Art der Rechtsbeziehung zwischen dem Eigentümer der Garagenanlage und ihren Nutzern für die Frage der Zulässigkeit nach § 12 Abs. 2 BauNVO ohne Belang ist (vgl. BVerwG B. v. 24.3.1993 - 4 B 44.93 - juris Rn. 4; OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 7 B 1182/16

    Nutzungsuntersagung der gewerblichen Vermietung und Überlassung von Parkplätzen

    vgl. dazu näher: BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110 = BauR 1994, 223 sowie Beschluss vom 24.3.1993 - 4 B 44.93 -, Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 5 = juris und OVG NRW, Beschluss vom 17.1.2011 - 7 B 1506/10 -, juris sowie Urteil vom 18.5.2000 - 7 A 1155/99 -, BRS 63 Nr. 89 = BauR 2000, 1447.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 7 B 1506/10

    Einstweilige Anordnung hinsichtlich der vorläufigen Einstellung der Errichtung

    - 4 B 44.93 -, Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 5; OVG NRW, Urteil vom 18. Mai 2000 - 7 A 1155/99 -, a. a. O.
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